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von NK

Hemmnisse für Moor-Klimaschutz abbauen

Neues Infopapier zu Umstellung auf Paludikultur

30/06/2021 Paludikulturen mit Feuchtgebietsarten wie Schilf, Rohrkolben und Torfmoose sind eine gute Möglichkeit, um Moorflächen nach Wasserstandsanhebung für Moor-Klimaschutz weiter produktiv zu nutzen. Um solche Paludi-Dauerkulturen auf Dauergrünland zu etablieren, sind die Regelungen zum Grünlanderhalt zu beachten. Jede Umwandlung von Dauergrünland in eine Dauerkultur muss genehmigt werden. Darüber hinaus besteht die Pflicht, neues Grünland (auf Ackerland) als Ersatzfläche anzulegen. Diese Pflicht zum quantitativen Grünlanderhalt stellt ein Hemmnis für die Umsetzung von Paludikultur dar und ist für Moorböden zu überdenken.
Im Projekt MoKli gab es dazu ein Fachgespräch mit Behördenvertreter*innen der moorreichen Bundesländer. Diskutiert wurden die Hintergründe zum Grünlandschutz, Unterschiede zwischen Mineral- und Moorböden, das Anwenden von bestehenden Ausnahmeregelungen und mögliche neue Sonderregelungen, um das Hemmnis abzubauen. Zusammengefasst sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und die wesentlichen Diskussionspunkte des Gesprächs im neuen Informationspapier Vorgaben zum Grünlanderhalt bei der Umstellung auf Paludikultur.
Eine aktuelle Chance, Rahmenbedingungen für ein Umstellen der entwässerungsbasierten Moornutzung auf Paludikultur zu verbessern, bietet der Rechtsrahmen für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023. Während im Konditionalitäten-Gesetz, das Mindeststandards wie den Dauergrünlanderhalt regelt, keine Sonderregelung für Paludikultur aufgenommen wurde, könnte die zum Gesetz gehörige, detailliertere Rechtsverordnung den Verzicht auf die Anlage einer Ersatzfläche ermöglichen. Ein großes Hemmnis für Paludikultur und freiwilligen Moorklimaschutz würde damit abgebaut.

 

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